Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Flussweg Reisen GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Reiseveranstalter" oder „Flussweg") und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde") über Reiseleistungen abgeschlossen werden.
1.2 Diese AGB gelten ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere den §§ 651a ff. BGB (Reisevertragsrecht), soweit diese durch diese AGB nicht wirksam abbedungen werden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Der Reiseveranstalter ist ein von der Regierung genehmigter und von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Reiserechts. Die entsprechenden Zertifizierungen und Genehmigungen sind beim Gewerbeamt Berlin hinterlegt.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsvorgang
2.1 Der Kunde gibt durch die Buchung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website des Reiseveranstalters erfolgen.
2.2 Der Reisevertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Buchungsanfrage per E-Mail.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sorgfältig zu prüfen und etwaige Fehler oder Abweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt, beim Reiseveranstalter zu melden.
2.4 Für die Buchung im Namen einer Reisegruppe ist die anmeldende Person allein verantwortlich. Sie haftet gegenüber dem Reiseveranstalter für die korrekte Übermittlung aller erforderlichen Daten der Reiseteilnehmer und ist Vertragspartner des Reisevertrages.
2.5 Bei der Buchung über Dritte (z.B. Reisebüros) kommt der Reisevertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und Flussweg Reisen GmbH zustande. Der Dritte handelt lediglich als Vermittler.
2.6 Buchungsanfragen über die Website des Reiseveranstalters stellen noch kein verbindliches Angebot dar und begründen keinen Anspruch auf Vertragsschluss. Erst die ausdrückliche Buchungsbestätigung durch Flussweg begründet den Reisevertrag.
§ 3 Reiseleistungen
3.1 Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung, dem Reiseprogramm sowie aus dem jeweiligen Angebot des Reiseveranstalters. Abweichende mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
3.2 Die im Angebot genannten Unterkünfte, Beförderungsmittel und sonstigen Leistungen sind verbindlich, sofern sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen, sofern die ursprünglich gebuchten Leistungen aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden können.
3.3 Leistungen Dritter, die der Reiseveranstalter im eigenen Namen anbietet, werden von diesem als Reiseveranstalter erbracht. Vermittlungsleistungen für Dienste Dritter, die der Reiseveranstalter nicht selbst erbringt, werden gesondert ausgewiesen.
3.4 Flussweg Reisen GmbH ist berechtigt, die Durchführung von Reisen bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Reisebeschreibung angegeben und beträgt in der Regel 4 bis 6 Personen. Bei Absage wegen Nicht-Erreichung der Mindestteilnehmerzahl werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Eine weitergehende Haftung des Reiseveranstalters besteht nicht.
3.5 Reiseleistungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen sind gesondert anzumelden. Der Reiseveranstalter bemüht sich, den Bedürfnissen aller Reisenden gerecht zu werden, kann jedoch für bestimmte Reiseziele und Aktivitäten keine uneingeschränkte Barrierefreiheit garantieren.
§ 4 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
4.1 Der im Buchungsbestätigungsschreiben genannte Reisepreis ist der verbindliche Preis. Er gilt pro Person und bezieht sich auf Doppelzimmer-Belegung, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird nach Abschluss einer Insolvenzversicherung (Reisesicherungsschein gemäß § 651r BGB) fällig. Der Reisesicherungsschein wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung übermittelt.
4.3 Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Reisesicherungsschein ausgehändigt wurde und eine Absage aus den in § 9 Abs. 2 genannten Gründen nicht mehr möglich ist.
4.4 Wird die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht, ist der volle Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
4.5 Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder nach gesonderter Vereinbarung per Lastschrift erfolgen. Alle Bankgebühren für internationale Überweisungen trägt der Kunde.
4.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Reiseveranstalter nach entsprechender Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 7 dieser AGB.
4.7 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich nach der Buchung die Transportkosten, insbesondere der Treibstoffkosten, erhöhen, wenn sich die Steuern und Abgaben für die gebuchten Leistungen ändern oder wenn sich die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse verändern. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig bis 20 Tage vor Reisebeginn. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
4.8 Preissenkungen nach Vertragsschluss begründen keinen Anspruch des Kunden auf Preisanpassung, es sei denn, die zugrundeliegenden Faktoren haben sich verändert.
§ 5 Leistungsänderungen vor Reisebeginn
5.1 Vor Reisebeginn ist der Reiseveranstalter berechtigt, von dem Vertrag abzuweichen, wenn sich die Abweichung auf einen unerheblichen Umstand bezieht. Unerheblich sind Abweichungen, die den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen und die der Reisende vernünftigerweise akzeptieren kann.
5.2 Erhebliche Änderungen einer zugesagten Reiseleistung berechtigen den Reisenden, innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern der Reiseveranstalter eine solche angeboten hat.
5.3 Bei erheblichen Mängeln ist der Reisende berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind bereits geleistete Zahlungen vollständig zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
5.4 Der Reiseveranstalter behält sich vor, einzelne Bestandteile des Reiseprogramms aus betrieblichen oder Sicherheitsgründen zu ändern, sofern diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinflussen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Reisenden
6.1 Der Reisende ist verpflichtet, die für die Reise erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere die Bestimmungen zum Gesundheitszustand, zur körperlichen Fitness sowie zur erforderlichen Ausrüstung. Auf besondere Anforderungen wird in der Reisebeschreibung hingewiesen.
6.2 Der Reisende hat die zur Durchführung der Reise erforderlichen Dokumente, insbesondere gültige Ausweispapiere, mitzuführen und für deren Gültigkeit während des gesamten Reisezeitraums zu sorgen. Für etwaige behördliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, ist der Reisende selbst verantwortlich.
6.3 Der Reisende ist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter zu melden, um diesem Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so entfällt kein Minderungsanspruch; jedoch kann sich die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Mängelbeseitigung vermindern.
6.4 Der Reisende ist verpflichtet, alle Anweisungen der Reiseleitung, die dem ordnungsgemäßen Ablauf der Reise und der Sicherheit der Reisenden dienen, zu befolgen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Reisende von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
6.5 Der Reisende hat im Rahmen gesetzlicher Vorschriften für etwaige Schäden, die er dem Reiseveranstalter oder Dritten zufügt, einzustehen.
6.6 Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich dem Reiseveranstalter mitzuteilen, um eine ordnungsgemäße Kommunikation vor, während und nach der Reise zu gewährleisten.
§ 7 Stornierungsbedingungen und Rücktritt durch den Kunden
7.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Unternehmensadresse erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Reiseveranstalter.
7.2 Bei Rücktritt des Reisenden hat der Reiseveranstalter Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, der Rücktritt ist auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zurückzuführen (§ 651j BGB). Die Entschädigung berechnet sich wie folgt:
- Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
- Rücktritt von 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
- Rücktritt von 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises
- Rücktritt von 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- Rücktritt von 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
- Rücktritt weniger als 7 Tage vor Reisebeginn oder Nichtanreise: 90% des Reisepreises
7.3 Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist die Entschädigung auf den tatsächlich entstandenen Schaden begrenzt.
7.4 Anstelle des Rücktritts kann der Reisende einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern der Ersatzteilnehmer alle Bedingungen des Reisevertrages erfüllt und die Umbuchung keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursacht. Für die Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer wird eine Verwaltungsgebühr von 50,00 EUR pro Person erhoben.
7.5 Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Flussweg Reisen GmbH kann auf Wunsch Versicherungsprodukte empfehlen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Leistungen dieser Versicherungen.
§ 8 Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter
8.1 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Reise wegen einer vor Reisebeginn eingetretenen höheren Gewalt oder anderer unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall sind bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vollständig zu erstatten.
8.2 Tritt der Reiseveranstalter wegen Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung durch den Reisenden zurück, so gelten die in § 7 Abs. 2 genannten Stornierungsgebühren entsprechend.
8.3 Verweigert der Reisende die Annahme einer vor Reisebeginn gemäß § 5 zulässigen erheblichen Änderung und bucht keine angebotene Ersatzreise, gilt dies als Rücktritt durch den Reisenden. In diesem Fall sind bereits geleistete Zahlungen vollständig zu erstatten.
8.4 Der Reiseveranstalter kann den Reisenden nach Reisebeginn vom weiteren Verlauf der Reise ausschließen, wenn dieser die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
§ 9 Mängelanzeige und Abhilfe
9.1 Der Reisende hat Mängel unverzüglich bei der Reiseleitung zu melden. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden oder nicht erreichbar, sind Mängel unmittelbar beim Reiseveranstalter unter der Notfallnummer anzuzeigen: +49 30 2255 8847.
9.2 Mängelanzeigen, die dem Reiseveranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe genommen haben, weil der Reisende sie nicht oder nicht rechtzeitig erstattet hat, können Gewährleistungsansprüche einschränken, führen jedoch nicht zu deren vollständigem Ausschluss.
9.3 Dem Reiseveranstalter ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Diese Frist kann in dringenden Fällen entfallen. Ist die Abhilfe unmöglich, nicht zumutbar oder wird sie verweigert, sind weitergehende Rechte des Reisenden durch das Reisevertragsrecht geregelt.
§ 10 Haftung des Reiseveranstalters
10.1 Der Reiseveranstalter haftet für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Reise sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Angebot und in der Buchungsbestätigung.
10.2 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht auf Körper- oder Gesundheitsverletzungen beruhen, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, sofern der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.3 Für von Flussweg vermittelte Leistungen Dritter, die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet sind, haftet Flussweg nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Durchführung der Leistung selbst.
10.4 Die Haftung des Reiseveranstalters ist gemäß den anwendbaren internationalen Übereinkommen beschränkt, sofern solche auf die jeweilige Reiseleistung Anwendung finden.
10.5 Der Reiseveranstalter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Reisenden, die auf der Reise abhandenkommen, beschädigt oder gestohlen werden. Eine Reisegepäckversicherung wird empfohlen.
§ 11 Gewährleistung und Reklamationen
11.1 Ansprüche wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Reisevertrages sind vom Reisenden innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.
11.2 Reklamationen sind schriftlich an den Reiseveranstalter zu richten: Flussweg Reisen GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, oder per E-Mail an [email protected]. Eine kurze Beschreibung des Mangels und der begehrten Abhilfe ist beizufügen.
11.3 Mängelansprüche verjähren gemäß § 651j BGB in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.
§ 12 Reiseunterlagen und Informationspflichten
12.1 Der Reiseveranstalter übermittelt dem Kunden spätestens 7 Tage vor Reisebeginn alle notwendigen Reiseunterlagen, insbesondere Voucher, Reiseprogramm, Notfallkontakt und ggf. Eintrittskarten sowie sonstige für die Reise relevante Informationen.
12.2 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Reisebeginn) werden die Unterlagen unmittelbar nach Vertragsschluss übermittelt.
12.3 Reiseunterlagen werden bevorzugt in elektronischer Form per E-Mail übermittelt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können Unterlagen auch per Post zugesandt werden; hierfür kann eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR erhoben werden.
12.4 Es obliegt dem Kunden, die Vollständigkeit der erhaltenen Reiseunterlagen zu prüfen und etwaige Fehlbestände unverzüglich beim Reiseveranstalter zu melden.
§ 13 Reiseversicherungen
13.1 Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Informationen zu geeigneten Versicherungsprodukten erhalten Sie auf Anfrage.
13.2 Der Abschluss von Versicherungen erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Der Reiseveranstalter übernimmt weder Vermittlungspflichten noch Haftung für das Bestehen oder die Leistung einer solchen Versicherung.
§ 14 Reiseleitung und Begleitung
14.1 Soweit eine örtliche Reiseleitung angekündigt wird, stellt der Reiseveranstalter entsprechend ausgebildete Reiseleiter bereit. Reiseleiter sind berechtigt, im Sinne eines ordnungsgemäßen Reiseablaufs notwendige Änderungen am Programm vorzunehmen.
14.2 Die Anweisungen der Reiseleitung sind in allen sicherheitsrelevanten Fragen verbindlich. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die durch das Nichtbeachten dieser Anweisungen entstehen.
§ 15 Besondere Reisebedingungen und Sondervereinbarungen
15.1 Besondere Leistungsmerkmale, die über das Standardprogramm hinausgehen, bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung und sind im Angebot ausdrücklich auszuweisen.
15.2 Sondervereinbarungen, die mündlich zwischen dem Kunden und einem Mitarbeiter des Reiseveranstalters getroffen werden, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
§ 16 Datenschutz
16.1 Der Reiseveranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Erfüllung des Reisevertrages. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung des Reiseveranstalters.
16.2 Der Kunde erklärt sich mit der Weitergabe seiner Daten an die für die Reisedurchführung notwendigen Leistungsträger (z.B. Hotels, Transportunternehmen, Führungspersonal) ausdrücklich einverstanden, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
16.3 Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 17 Kommunikation und Schriftformerfordernis
17.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter abgeben muss, sind in Textform (Brief, E-Mail) zu erklären. Gleiches gilt für Erklärungen des Reiseveranstalters gegenüber dem Kunden.
17.2 Für den rechtzeitigen Zugang einer Erklärung ist der tatsächliche Eingang beim jeweiligen Empfänger maßgeblich. Bei Übermittlung per E-Mail gilt eine Erklärung als zugegangen, wenn sie während der regulären Geschäftszeiten übersandt wurde und keine technischen Hindernisse bekannt sind. E-Mails, die außerhalb der Geschäftszeiten (Montag–Freitag, 9:00–18:00 Uhr) eingehen, gelten erst am nächsten Werktag als zugegangen.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Aufenthaltsortes des Kunden entgegenstehen.
18.2 Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Berlin, Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt die ihr am nächsten kommende wirksame Regelung.
18.4 Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet und bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected].
18.5 Diese AGB ersetzen alle früheren Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flussweg Reisen GmbH. Mit der Buchung einer Reise erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung an.
18.6 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, soweit sie nicht auf bereits abgeschlossene Verträge einwirken.